Beschreibung
Die Europäische Union führte den Emissionshandel am 1. Januar 2005 in ihren Mitgliedsstaaten für bestimmte Branchen ein. Das Emissionshandels-System bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Die Treibhausgasemissionen wurden bis 2020 schrittweise um 21 % gegenüber 2005 gesenkt. Die Menge der Emissionsberechtigungen nahm dazu jährlich um 1,74 % ab. Mit der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) wurde das Europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert: Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgas-Emissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Die Europäische Kommission hat außerdem verbindliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen festgelegt und ein gemeinsames Emissionshandelsregister eingeführt.
Weitere Informationen zur 3. Handelsperiode: In Deutschland nahmen Anlagen der Energiewirtschaft (Feuerungswärmeleistung über 20 MW) und der emissionsintensiven Industrie am Europäischen Emissionshandel teil. Sie mussten ihre jährlichen CO2-Emissionen mit Emissionsberechtigungen ausgleichen. In Deutschland betraf dies - zu Beginn der 3. Handelsperiode - 1.929 Anlagen und 477 Luftfahrzeugbetreiber (Stand: Mai 2014). Zuständig für die Zuteilung der Emissionsberechtigungen und den jährlichen Abgleich von tatsächlichen Emissionen mit Emissionsberechtigungen ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Information zur 4. Handelsperiode: Am 01.01.2021 begann die vierte Handelsperiode des Europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS), die bis einschließlich 2030 andauern wird. Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen sind weiterhin verpflichtet, jährlich über ihre Emissionen zu berichten und dafür vorab einen Überwachungsplan zu erstellen und einzureichen. Die Betreiber können auf Antrag jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erster Zuteilungszeitraum) und 2026 bis 2030 (zweiter Zuteilungszeitraum) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten.
Aktuelle Anlagen im Emissionshandel (Augsburg):
- Everllence SE (MAN Energy Solutions SE), Turboladerprüfstände (seit 2013)
- Everllence SE (MAN Energy Solutions SE), Motorprüfstände (seit 2013)
- Everllence SE (MAN Energy Solutions SE), Turboladerprüfzentrum (seit 2021)
- Stadtwerke Augsburg, HW-West (seit 2005)
- Stadtwerke Augsburg, Heizkraftwerk Franziskanergasse (seit 2005)
- Stadtwerke Augsburg, HW-Süd (seit 2005)
- Stadtwerke Augsburg, BHKW GT-Ost (seit 2005)
- UPM GmbH, Thermoöl- und Lufterhitzer PM 3 (seit 2005)
- Zentralklinikum Augsburg, Energiezentrale (seit 2005)
Historie:
- LEDVANCE GmbH, Glasschmelzwanne-Wanne B (2011 bis 2018)
- LEDVANCE GmbH, Glasschmelzwanne-Wanne C (2010 bis 2018)
- Osram GmbH, Glasschmelzwannen (2005 bis 2010)
- Premium AEROTEC, Heizwerk-Werk 4 (2005 bis 2013)
- UPM GmbH, Dampferzeuger (2005 bis 2012)
