Beschreibung
Augsburg arbeitet an einer langfristigen Planung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Der veröffentlichte Energienutzungsplan Wärme (ENP Wärme) ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur gesetzlichen kommunalen Wärmeplanung, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vorsieht. Der ENP Wärme zeigt, dass dieses Ziel unter ambitioniert-realistischen Annahmen bereits bis 2040 erreicht werden könnte.
Ein Energienutzungsplan (ENP) ist ein strategisches, koordinierendes, gesamtstädtisches Planungs- und Steuerungsinstrument, das einen Überblick über den aktuellen und künftigen Energiebedarf in einem Stadt- oder Gemeindegebiet gibt, Zielsetzungen definiert und Energieversorgungslösungen aufzeigt. Der ENP für Augsburg wird in zwei Abschnitten erarbeitet: ENP Wärme und ENP Strom. Aufgrund des hohen Anteils der Wärmeversorgung am CO₂-Ausstoß und der - im Vergleich zur Stromversorgung - größeren Relevanz lokaler Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten wurde zunächst der ENP Wärme erstellt.
Der ENP Wärme wurde im Zeitraum Sommer 2022 - Ende 2023 erarbeitet. Der Stadtrat beschloss die Veröffentlichung des ENP Wärme als Vorstufe zu einer kommunalen Wärmeplanung im Dezember 2024 ( BSV/24/11713).
Die wesentlichen Arbeitspakete bei der Erstellung des ENP Wärme:
- Zieldefinition
- Bestandsaufnahme
- Verbrauchsszenarien
- Gruppierung („Clusterung“) strukturell ähnlicher Gebiete
- Versorgungsszenarien und Eignungsgebiete
- Strukturelle Maßnahmen
Ergebnisse:
- ENP Wärme: Kartendarstellung, Hinweise, Erläuterungsbericht
- Stadtwerke Augsburg: Aktuelle Wärmenetz-Ausbauplanung mit zeitlicher Differenzierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der ENP Wärme ist eine Vorstufe zur Kommunalen Wärmeplanung und zeigt bereits, wie eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung für Augsburg bis zum Jahr 2040 aussehen kann.
- Die Veröffentlichung des ENP Wärme wurde im Dezember 2024 durch den Stadtrat beschlossen ( BSV/24/11713).
- Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Augsburg zur Vorlage einer Kommunalen Wärmeplanung bis 30. Juni 2026. Dies wird durch eine Aktualisierung und den Ausbau des ENP Wärme erfolgen.
- Laut geltender Gesetzeslage muss die Wärmeversorgung bis 2045 vollständig dekarbonisiert sein.