Beschreibung
Die Kommunale Wärmeplanung ist die stadtweite Grundlage für die Wärmewende in Augsburg. Sie zeigt, wie die künftige Wärmeversorgung in Augsburg aussehen kann und mit welchen Maßnahmen sie sich realisieren lässt. Ziel ist, eine klimafreundliche, resiliente und erschwingliche Wärmeversorgung bis (spätestens) 2040 zu erreichen.
Die Anforderungen an eine kommunale Wärmeplanung sind im Wärmeplanungsgesetz definiert. Bis Sommer 2026 aktualisiert und erweitert das Umweltamt den Anfang 2025 veröffentlichten Energienutzungsplan Wärme zu einer kommunalen Wärmeplanung.
Die wesentlichen Arbeitspakete:
- Bestandsaufnahme (Gebäude, Infrastruktur, Wärmebedarfe)
- Potenzialanalyse erneuerbarer Wärmequellen
- Zielszenarien / Entwicklungspfade
- Wärmewendestrategie / Maßnahmenkatalog
Die Wärmeplanung bietet eine unverbindliche Orientierungshilfe, welche Art der Wärmeversorgung (Wärmenetz, dezentrale Heizungsarten, Wasserstoff-Heizungen) in unterschiedlichen Teilgebieten des Stadtgebiets geeignet ist. Das betrifft auch die oft wesentliche Frage, ob die Möglichkeit zum Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist (siehe hierzu die detaillierte Wärmenetz-Ausbauplanung der Stadtwerke Augsburg).
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die kommunale Wärmeplanung ist ein unverbindliches, strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erreichen.
- Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung sind im Wärmeplanungsgesetz festgelegt. Es sieht vor, dass Wärmeplanungen für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis 30.6.2026 veröffentlicht werden (kleinere Kommunen: bis 30.6.2028).
- Als Vorstufe zur kommunalen Wärmeplanung wurde die Veröffentlichung des ENP Wärme im Dezember 2024 durch den Stadtrat beschlossen ( BSV/24/11713).